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Art. 52 · Abfallentsorgung
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 24 · Original-PDF
Abfallentsorgung Bei Bauten und Anlagen mit erheblichem Abfallanfall ist ein Kehrichtabstellplatz und an geeigneter Lage eine angemessene Fläche für die Einrichtung eines Hauskompostierplatzes vorzusehen. VI. Umweltenergie
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.