← BZO Münchwilen · Inhaltsverzeichnis

Art. 33 · Ausnützungsziffer (Skizzen A4-5)

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 18 · Original-PDF

Ausnützungsziffer (Skizzen A4, A5) Der Ausbau bestehender Dachgeschosse in Gebäuden, die vor dem Jahr 1962 bewilligt wurden, muss nicht zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche gerechnet werden. Der Ausbau ist in dem Umfange zulässig, wie die zur Umnutzung erforderlichen Eingriffe mit der zulässigen Fassaden- und Dachgestaltung vereinbar sind und die ausgebauten Räume den Anforderungen bezüglich Wohnhygiene entsprechen und das Nebenraumangebot sowie Abstellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind. 1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2004, gültig ab 24.08.2004

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.