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Art. 32 · Untergeordnete Bauten (Skizze A8)
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 18 · Original-PDF
Als untergeordnete Bauten gelten unbewohnte, freistehende und angebaute Bauten von höchstens 40 m2 Grundfläche und maximal 2.50 m Gebäudehöhe sowie Sichtwände und Mauern bis 2.00 m Höhe und einer Anstosslänge zur Nachbargrenze von höchstens 6.00 m. 1) Untergeordnete Bauten (Skizze A8)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.