Art. 94 · RBV werden ebenfalls nicht zur
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 13 · Original-PDF
f)eingeschossige Nebenbauten, die nicht zu Wohnzwecken dieüberbauten Fläche angerechnet. nen, wie Garagen, Unterstände, Schöpfe, Kleinbauten gemäss § 92 Abs. 1 RBV und dergleichen: Dazu zählen u.a. offene, ungedeckte Sitzplätze sowie ungedeckte Autoab-
–Bei Ein- und Zweifamilienhäusern: max. 50.0 m2 Grundflästellplätze. che;
–Bei Mehrfamilienhäusern: max. 20.0 m2 Grundfläche pro Wohnung, bis max. 8 % der Parzellenfläche Frei auskragende vorspringende Dächer bei Nebenbauten bis 0.5 m werden nicht zur Grundfläche gezählt (gemessen bis Ausserkante Traufbrett). Ist die Garage in einem Vollgeschoss untergebracht, so erhöht sich die überbaubare Fläche um die Garagenfläche, dividiert durch die Vollgeschosszahl.
g)Unterirdische Einstellhallen, welche max. 0.5 m (ab OK rohe Decke) über das gewachsene Terrain (gemessen ab tiefsten Punkt) ragen und mit mind. 50 cm Substrat überdeckt als Grünund/oder Spielfläche ausgewiesen und genutzt werden;
h)Überdeckte Einstellhallen-Einfahrtsbereiche, deren Überdeckung als Bestandteil der Aussenraumgestaltung dient. Jermann Ingenieure + Geometer AG 13/141 D.2 Definition des Gebäudeprofils
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.