Art. 125 · RBG (anwendbares Recht)
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 46 · Original-PDF
. Die Mutation Schutz- und Schonzonenplanung zu den Zonenvorschriften Siedlung tritt mit der rechtskräftigen Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Besitzstandsgarantie ist nach § 109 und § 110 RBG gewährleistet.
2Mit Inkrafttreten der Mutation Schutz- und Schonzonenplanung zu den Zonenvorschriften Siedlung werden alle im Widerspruch stehenden früheren nutzungsplanerischen Festlegungen aufgehoben, dies gilt insbesondere für:
a)Zonenvorschriften Siedlung (Plan und Reglement), RRB Nr. 983 vom 21. März 1967 und sämtliche nachfolgende Mutationen;
b)Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan (für das Siedlungsgebiet), RRB Nr. 2452 vom 19. September 1995 und sämtliche nachfolgende Mutationen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 46/141 I. Beschlüsse und Genehmigung Revision Zonenvorschriften Gemeinde Kanton Jermann Ingenieure + Geometer AG 47/141 1. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 48/141 2. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 49/141 3. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 50/141 4. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 51/141 5. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 52/141 K. Anhang zum Zonenreglement Verbindlichkeit des Anhangs Rechtsverbindlich sind nur die grau hinterlegten ergänzenden Bestimmungen. Alle restlichen Inhalte dienen zur Erläuterung der Zonenvorschriften und haben nur orientierenden Charakter. Beispiel zur Orientierung:
Verputz Kommentar: Bedeutung Verputz Der bei allen Reihenhaus-Gebäudezeilen verwendete Kellenwurf-Verputz ist wesentlich für das Erscheinungsbild der Gartenstadt-Siedlung. Der Erhalt des Originalverputzes ist wünschenswert. orientierend Ersatz des Originalverputzes Der Ersatz des Originalverputzes ist möglich, der neue Verputz ist dabei als Kellenwurf auszuführen. Dämmputz Das Anbringen eines Dämmputzes ist möglich, wenn das minimale Profil von 2 cm zu den Gliederungselementen eingehalten wird (siehe ergänzende Bestimmungen). Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Vorgabe durch das Entfernen des Originalputzes und die Anbringung eines Dämmputzes eingehalten werden kann. Details dazu siehe "Bauphysikalisches Gutachten" der prona AG vom 19.06.2017. ergänzende Bestimmungen gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.