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Art. 45 · Aussichtsschutzzone

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 38 · Original-PDF

1Aussichtsschutzzonen bezwecken die Freihaltung von Sichtbeziehungen.

2Die Freihaltung der Aussicht im Bereich der Aussichtsschutzzonen darf weder durch Bauten und Anlagen noch durch Bepflanzungen sowie andere sichthemmende Veränderungen beeinträchtigt werden.

3Die Definition der zu erhaltenden Sichtbeziehungen der einzelnen Aussichtsschutzzonen erfolgt im Anhang 9 – 11. E.4 Überlagernde Zonen und Festlegungen: Gefahrenzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.