Art. 20 · Nachweis zur Umgebungsgestaltung
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 20 · Original-PDF
Soweit für die Beurteilung von Baugesuchen erforderlich, kann der Gemeinderat bei der Baubewilligungsbehörde beantragen, dass ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung einzureichen ist.
Bei folgenden Situationen kann beispielsweise zur Beurteilung von Baugesuchen ein Nachweis zur Umgebungsgestaltung erforderlich sein:
–Gesamtüberbauungen mit mehreren Bauten und entsprechendem Aussenraumflächen;
–Quartierplanungen gemäss § 46;
–Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan gemäss § 47;
–bei topografisch schwierigeren Verhältnissen;
–gegenüber sensiblen Landschaftsstrukturen;
–gegenüber erhaltenswerten oder geschützten Naturobjekten. Der Nachweis zur Umgebungsgestaltung beinhaltet insbesondere Lage, Gestaltung, Materialisierung und Dimensionierung von Grün- und Ausstattungselementen sowie von Grünund Freiflächen. D.4 Weitere Vorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.