Art. 19 · Aufschüttungen und Abgrabungen (Terraingestaltung)
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 19 · Original-PDF
Prinzipskizze siehe Anhang 2
1Aufschüttungen und Abgrabungen in Hanglagen (≥ 10 %) dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrain vertikal gemessen 2.0 m nicht überschreiten.
Abgrabungen am Gebäudesockel siehe § 11
2Abgrabungen und Aufschüttungen in den Gewerbezonen und in den Industriezonen unterliegen keinen Einschränkungen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 19/141 § 19 Aufschüttungen und Abgrabungen (Terraingestaltung) Jermann Ingenieure + Geometer AG 64/141 Anhang 3: Alterswohnen "Untere Loog"
1Zugelassen sind:
a)Miet-Alterswohnungen mit minimalem Betreuungsangebot in der Regel für Personen, welche das 60. Altersjahr zurückgelegt haben. Ausnahmen sind möglich für:
–behinderte Personen
–Frühpensionierte
–Paare mit grossem Altersunterschied
–Weitere im Sinne der Nutzungsbestimmungen
b)Dazu gehörende Infrastruktureinrichtungen wie Gemeinschaftsräumlichkeiten und weitere gemeinschaftlich genutzte Bauten und Anlagen
2Die maximal zulässige Bebauungsziffer beträgt 32%. Nicht zur Nutzung zählen eingeschossige Bauten bis 3.5 m ab gestaltetem Terrain, wie Gartenpavillons, Schöpfe, gedeckte Sitzplätze (exkl. Pergolen) und ähnliches bis zu einer Gesamtfläche von max. 150 m2.
3In den Räumlichkeiten für das Alterswohnen "Untere Loog" werden Räume für die gemeinschaftliche Nutzung durch die Mieter zur Verfügung gestellt, dies umfasst insbesondere:
–Gemeinschaftsraum mit Küche
–Kurs- und Bewegungsräumlichkeiten
–Räumlichkeiten für Spitex-Dienste
–Gästezimmer
4Definition des Gebäudeprofils
a)max. Vollgeschosszahl: 5
b)max. Fassadenhöhe: 15.0 m
c)max. Sockelgeschosshöhe: 1.0 m
d)max. Gebäudehöhe: 16.0 m
e)Nicht zur Gebäudehöhe zählen technische Einrichtungen, wie Liftaufbauten, Treppenaufgänge, Oberlichter, Sturzgeländer, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und dergleichen in der technisch notwendigen Höhe sowie Isolationen und Dachbegrünungen.
f)Es sind nur Flachdächer zugelassen.
g)Die maximale Gebäudelänge beträgt 62.0 m.
5Alle Wohnungen sind behindertengerecht nach Norm SN 521 500 zu erstellen. Die Wohnungen müssen altersgerechten und grosszügigen Ansprüchen genügen und so ausgestaltet werden, dass ein Zimmer pflegebettgängig ist. Eine Liftanlage pro Haus muss rollbahrengängig sein.
6Mit dem Baugesuch ist das Konzept bezüglich des betreuten Alterswohnens einzureichen. Es hat insbesondere die angebotenen Massnahmen zur Erhaltung der Eigenständigkeit bis in hohe Alter in der eigenen Wohnung aufzuzeigen (wie z.B. Erledigung von Haushaltsarbeiten, gesellschaftliche und kulturelle Angebote, Hilfsangebote für die einfache Krankenpflege und die Intensivpflege).
7Die Umgebungsgestaltung ist mit der Gemeinde abzusprechen und bedarf deren Zustimmung. Es sind ökologische Gesichtspunkte sowie alle notwendigen technischen Einrichtungen (Abfallkonzept, Beleuchtung etc.) zu berücksichtigen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 65/141 Anhang 4: Denkmalschutzzonen Anhang 4.1 Denkmalschutzzone «Wasserhaus» Objekt: Reiheneinfamilienhaus-Gebäudezeilen
Lage: Gemäss Zonenplan Siedlung (Denkmalschutzzone Siedlung Wasserhaus)
Beschreibung: Die Bebauung umfasst acht einheitliche Gebäudezeilen mit Reiheneinfamilienhäusern, welche entlang von zwei parallelen Strassenzügen mit jeweils vier Zeilen von Norden nach Süden ausgerichtet sind. Die Bebauung bildet zusammen mit dem Strassen- und Wegnetz ein orthogonal straff angelegtes Siedlungsmuster. Der Siedlungsgrundriss basiert auf einem Vorprojekt, welches Hans Bernoulli 1919 entwickelt hat. 60 der ursprünglich geplanten 100 Einfamilienhäuser wurden 1920/21 in leicht modifizierter Form realisiert. Die Ausführung erfolgte unter Wilhelm Brodbeck aus Liestal. Die additiv aneinander gereihten, zweigeschossigen Wohnhäuser sind unter einem durchlaufenden Walmdach mit einheitlicher First- und Trauflinie zu Zeilen zusammengefasst. Die Anordnung der Fenster und der Hauszugänge ist einheitlich. Die Fenster und die Hauszugänge sind mit markanten Gewändeprofilen ausgestattet. Zudem verfügt jeder Hauszugang über ein über dem Türsturz angebrachtes ein individuelles Tierrelief (gestaltet vom Bildhauer Otto Kappeler). Bei einzelnen Hauszugängen ist noch das ursprüngliche Rosenspalier vorhanden. Die Fenster sind mit Schlagläden ausgestattet, welche ursprünglich aus Holz gefertigt und grün gestrichen waren. Auf der Strassenseite verfügen die einzelnen Wohnhäuser jeweils über eine Dachaufbaute.
Bedeutung: Die 8 Reiheneinfamilienhäuser bilden zusammen mit den Nutzgärten und Vorgärten die Siedlungstypologie einer Gartenstadt-Siedlung der 1920er Jahre. Stilistisch ist die Bebauung in die Übergangsphase zur Moderne einzuordnen. Einzelne Elemente wie Walmdächer mit den Lukarnen, Klappläden und Gewändeprofile entsprechen jedoch noch der traditionellen örtlichen Bauweise. In der Typisierung und Standardisierung zeichnet sich die Industrialisierung des Bauwesens ab, welche sich auch in der Vereinheitlichung bzw. Wiederholung des Fassadenbildes bemerkbar macht. Gartenstädte entstanden als Reaktion auf die Wohnungsnot nach dem ersten Weltkrieg sowie aufgrund der damals misslichen Wohnverhältnisse in den Städten. Die Realisierung erfolgte auf genossenschaftlicher Basis und umfasste meist eine grössere Neubebauung. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie lagemässig ausserhalb der damals bestehenden Städte bzw. Dörfer im Grünen erstellt wurden und die einzelne Wohnung über einen eigenen Nutzgarten verfügte. Zudem umfassten die Siedlungen auch gemeinschaftliche Einrichtungen (Gemeinschaftshaus, Pflanzgärten, Schulhaus etc.).
Objektspezifische Schutz- und Entwicklungsziele: − Erhaltung der acht Reiheneinfamilienhaus-Gebäudezeilen im äusseren Erscheinungsbild sowie der wertvollen architektonischen Details an den Bauten − Sicherstellung der Einpassung bzw. Unterordnung beim Anbringen von technischen Massnahmen sowie ergänzenden Kleinbauteilen Jermann Ingenieure + Geometer AG 66/141 § A 4.1.1 Fassade ergänzende Bestimmungen gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.