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Art. 80 · Unterirdische Erschliessungs- und Verladezone

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 37 · Original-PDF

1Diese Zone ist vollumfänglich mit der Landschaftsschutzzone und, die Waldfläche ausgenommen, mit der Landwirtschaftszone überlagert. ' ln der Unterirdischen Erschliessungs- und Verladezone dürfen Erschliessungsund Aufbereitungsanlagen sowie Verladeeinrichtungen für die Untertagabbau- und u nteri rd ische Ablageru ngszo ne erstel lt werden.

3Die Erstellung von oberirdisch erforderlichen Bauten und Anlagen wie Brücke über den Dornibach, Portalbauwerk, Flucht-, Lüftungs- und Rettungsbauwerke ist im Rahmen des Zonenzweckes zulässig. Die entsprechenden Bauten und Anlagen haben sich gut in das bestehende Landschaftsbild einzufügen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.