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Art. 7 · b) Verfahren
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 7 · Original-PDF
l Die Richtplanentwürfe sind während 30 Tagen öffentlich aufzulegen, bevor der Gemeinderat darüber beschliesst. 2während der Auflagefrist können sich alle tnteressierten dazu schriftlich beim Gemeinderat äussern. Dei Gemeinderat beantwortet solche Eingaben schriftlich oder mündlich. 3Nach der Festsetzung durch den Gemeinderat sind die Richtpläne dem Regierungsrat zur Genehmigung einzureichen. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.