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Art. 48 · d) Ausnützungsübertragung
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 21 · Original-PDF
lGrundeigentümer von angrenzenden Grundstücken derselben Zone können durch Dienstbarkeitsvertrag die n-och nicht beanspruchte Nutzung eines Grundstückes auf die Bauparzelle übertragen. 2Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Die Dienstbarkeit känn nur mit Zustimmung des Gemeinderates gelöscht werden. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 21
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.