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Art. 39 · b) Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 18 · Original-PDF

l lst die Erstellung für die erforderliche Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge auf privatem Grund nicht möglich oder nicht zumutbar, so hat sich die Bauträgerschaft an einer Gemeinschaftsanlage zu beteiligen oder eine Ersatzabgabe zugunsten öffentlicher Abstellpl ä|ze zu entrichten. 2Die Ersatzabgabe je fehlenden Abstellplatz beträgt im Siedlungsgebiet Dorf Fr. 3'000.- und wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (Basis Dezember 1982 = 100 Punkte; Dezember 1996 = 143.4 Punkte) und wird jeweils aufden 1. Januarjeden Jahres angepasst. 3Die Gemeinde investiert die Ersatzabgaben innert nützlicher Frist in öffentliche Abstellplätze. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 18

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.