← BZO Möriken-Wildegg · Inhaltsverzeichnis
Art. 62 · Velos, Kinderwagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 37 · Original-PDF
1Bei allen Gebäuden, in denen aufgrund der Nutzung mit einem regelmässigen Abstellen von zweirädrigen Fahrzeugen und/oder Kinderwagen zu rechnen ist, sind genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen bereitzustellen. Sie sind nahe bei den Hauseingängen, gut beleuchtet und in der Regel gedeckt auszugestalten. Velos22, Kinderwagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.