Art. 32 · Jura-Schutzzone Ebnet
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
1Die Jura-Schutzzone in der Waldlichtung Ebnet dient der Erhaltung und Förderung von Lebensräumen geschützter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
2Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung unterliegt folgenden Einschränkungen: Nutzung als Mahd- und Weidemosaik mit regionaltypischen Landschaftsstrukturelementen; keine Düngung; die Bereiche und Pflegemassnahmen sind im Rahmen einer Bewirtschaftungsvereinbarung zwischen Grundeigen-
6Das Unterhaltskonzept Bünzaue kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. BNO Möriken-Wildegg
25 tümerschaft und Kanton im Pachtvertrag festzulegen.
3.4 Überlagerte Schutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.