Art. 57 · Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, sofern
BZO Mönchaltorf · S. 21 · Original-PDF
die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
a)verdichtete Bauform nach einem einheitlichen Überbauungskonzept
b)Arealfläche von min. 4'000 m2, im Gebiet Gartenstrasse genügen min. 1'500 m2
c) Anforderungen der Arealüberbauungen gemäss §§ 71 und
73PBG
d)Schaffung von gemeinschaftlichen Einrichtungen für Freizeitbeschäftigung und Begegnung
e)gute Durchgrünung mit hochstämmigen Bäumen und Verwendung von mehrheitlich einheimischen Pflanzenarten
f) zusammengefasste Fahrzeugabstellplätze in Randbereichen oder unterirdische Parkierungsanlage
g)Energiekonzept, das einen sparsamen und eine geringe Umweltbelastung anstrebt, nach Möglichkeit Verwendung von erneuerbaren Energien
h)siedlungsverträgliche und ansprechend gestaltete Lärmschutzmassnahmen an der Usterstrasse und der Esslingerstrasse
Begutachtung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.