Art. 255 · anzurechnen sind
BZO Mönchaltorf · S. 16 · Original-PDF
PBG anzurechnen sind
–Vollgeschosse max. 3
–Dachgeschosse 0
–Anrechenbare Untergeschosse max. 1
–Gebäudehöhe max. 10.5 m
–Gebäudelänge max. 60.0 m
–Grundabstand klein min. 5.0 m
–Grundabstand gross min. 10.0 m
d)Mässig störende Betriebe sind in dem im Zonenplan bezeichneten Bereich zulässig.
e)Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung einschliesslich der in lit. c) festgelegten Erleichterungen nicht überschreiten, bedürfen keiner Zustimmung durch die Gemeindeversammlung.
D. Industriezonen Grundmasse
| Zone | I1 | I2 |
|---|---|---|
| a) Baumassenziffer max. m3/m2 | 4.0 | 6.0 |
| b) Freiflächenziffer min. | 15 % | 15 % |
| c) Gesamthöhe bis First max. (ausgenommen Kamine und kleine, technisch bedingte Aufbauten) | 10.5 m | 13.5 m |
| d) Grenzabstand min. | 4.0 m | 4.0 m |
| e) Gebäudelänge max. | frei | frei |
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