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Art. 24 · Art der Nutzung

BZO Mönchaltorf · S. 11 · Original-PDF

Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig. Der Anteil der gewerblich genutzten Flächen darf höchstens 30 % der Bruttogeschossfläche pro Gebäude betragen.

Mass der Nutzung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.