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Art. 15 · Reklamen

BZO Mönchaltorf · S. 9 · Original-PDF

a)Es sind nur betriebseigene Reklamen gestattet. Als Eigenreklame gelten Reklamen und Beschriftungen, die auf Geschäftstätigkeit, Firmenname und Geschäftsinhaber hinweisen.

b)Reklamen und Beschriftungen sollen zurückhaltend wirken und sich bezüglich Grösse, Farben sowie Materialien in das Strassenbild und in das Bild der Hausfassade einfügen.

Abstände gegenüber brennbaren Aussenwänden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.