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Art. 59 · Gebühren

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 45 · Original-PDF

Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für Gebühren externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde. 7.3 Vollzugsrichtlinien

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.