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Art. 58 · Zuständigkeit

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 45 · Original-PDF

1Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen. Zuständigkeit Er kann für die Prüfung von Gesuchen und für Vollzugskontrollen externe Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen.

2Für die Festsetzung der Zusammensetzung, der Amtsdauer und der Aufgaben sowie des Geschäftsgangs der Fachkommission Kernzonen erlässt der Gemeinderat ein Reglement.1 7.2 Gebühren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.