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Art. 46 · Ausrichtung Wohnungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 38 · Original-PDF

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, BeAusrichtung Wohnungen sonnung, Nutzung der Räume, Einpassung, usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.