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Art. 36 · Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 32 · Original-PDF
1Die Familiengartenzone ist für die Anlage von Familiengärten mit GeräteFamiliengartenzone häuschen sowie Einstellräumen für Vereine bestimmt.
2Bauweise und Nutzung richten sich grundsätzlich nach dem vom Gemeinderat erlassenen Reglement.
3Die nicht mehr für den vorgesehenen Verwendungszweck benötigten Bauten und Anlagen sind zu entfernen.
4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.