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Art. 30 · Naturschutzzone Auenwald

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 28 · Original-PDF

1Für die im Kulturlandplan speziell bezeichneten Naturschutzzonen AuenNaturschutzzone Auenwald wald besteht das Ziel der Erhaltung und Förderung des Auenwaldes mit weitgehend natürlicher Waldentwicklung. Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, ist auf forstliche Bewirtschaftung zur Holzproduktion zu verzichten. Eingriffe sind nur zu Gunsten der Naturschutzziele und aus Sicherheitsgründen zulässig.

2Die Pflege des Auenwalds und deren detaillierte Umsetzung erfolgt gemäss § Abs. 2 und 3 BNO.

GebietBezeichnung im PlanSchutzzielPflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen
Wagenschopf („Bahn“)NFörderung lichter Wald und seltener Baumarten und Wald- gesellschaftengemäss Pflegeplan
„Fischerweg“NFörderung lichter Waldgemäss Pflegeplan
„Chilli“NFörderung lichter Waldgemäss Pflegeplan

Tabelle von S. 28 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.