Art. 30 · Naturschutzzone Auenwald
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 28 · Original-PDF
1Für die im Kulturlandplan speziell bezeichneten Naturschutzzonen AuenNaturschutzzone Auenwald wald besteht das Ziel der Erhaltung und Förderung des Auenwaldes mit weitgehend natürlicher Waldentwicklung. Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, ist auf forstliche Bewirtschaftung zur Holzproduktion zu verzichten. Eingriffe sind nur zu Gunsten der Naturschutzziele und aus Sicherheitsgründen zulässig.
2Die Pflege des Auenwalds und deren detaillierte Umsetzung erfolgt gemäss § Abs. 2 und 3 BNO.
| Gebiet | Bezeichnung im Plan | Schutzziel | Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen |
|---|---|---|---|
| Wagenschopf („Bahn“) | N | Förderung lichter Wald und seltener Baumarten und Wald- gesellschaften | gemäss Pflegeplan |
| „Fischerweg“ | N | Förderung lichter Wald | gemäss Pflegeplan |
| „Chilli“ | N | Förderung lichter Wald | gemäss Pflegeplan |
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