Art. 29 · Naturschutzzone Wald
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 27 · Original-PDF
1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Naturschutzzone Wald Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.
2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen, wenn diese nicht aus Sicherheitsgründen beseitigt werden müssen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht durch den Forstdienst.
3Die detaillierte Umsetzung erfolgt in der forstlichen Planung.
4Es werden folgende Gebiete bezeichnet: Gebiet Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Haumättli Au Erhalt und Förderung der auentypischen Vegetation gemäss § Abs. 2 resp. Pflegeplan Kraftwerk Breitsee A Moor mit verlandender Wasserfläche, Röhricht und Bruchwald in der Kernzone, Altholzinsel in der Umgebungszone 1 x jährlich mähen von Teilen des Moores, im übrigen keine Eingriffe gemäss Schutz- und Pflegekonzept Breitsee Sunneberg E Eichenwaldreservat: eichenreicher, grossflächiger Laubmischwald mit hohem Altholz- und Totholzanteil Eichen fördern und deren Umtriebszeit erhöhen, bezeichnete Eichen von Nutzung ausnehmen; Verjüngung mit standortheimischen Laubbaumarten, wo möglich Naturverjüngung, Nadelholzanteil bei Verjüngungen sukzessive reduzieren, Ausscheidung von Altholzinseln Sunneberghalde R Naturwaldreservat: alt- und totholzreiche Laubmischwälder für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten schaffen totholzreiche Alters- und Zerfallsphasen mit Verzicht auf jegliche Nutzung bis zum natürlichen Zerfall des Bestandes Talmattweiher N Feuchtgebiet gemäss Pflegeplan Bachtele N Naturschutzzone „Bachtele“ ergänzender naturnaher Lebensraum im Wald; Förderung seltener Waldgesellschaften (Auenwald, trockenheitstolerante Waldgesellschaften an Böschung) gemäss § Abs. 2 resp. Pflegeplan Förderung seltener Baumarten Rheinuferböschung & Schneise Langi Dile N Förderung lichter Wald und seltener Baumarten und Waldgesellschaften gemäss Pflegeplan Förderung seltener Baumarten 26 BNO Gemeinde Möhlin Gebiet Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Wagenschopf („Bahn“) N Förderung lichter Wald und seltener Baumarten und Waldgesellschaften gemäss Pflegeplan „Fischerweg“ N Förderung lichter Wald gemäss Pflegeplan „Chilli“ N Förderung lichter Wald gemäss Pflegeplan „Chilli“ N Förderung lichter Wald gemäss Pflegeplan
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