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Art. 11 · Kernzone 2 (K2)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 14 · Original-PDF

1Die Kernzone K2 umfasst alte Dorfteile, die in ihrer charakteristischen Bauweise und Stellung der Gebäude weitgehend erhalten sind. Kernzone 2 (K2)

2Bauvorhaben in der Kernzone K2 dürfen den vorhandenen Dorfcharakter nicht verändern. Massgebend sind dabei insbesondere die im entsprechenden Dorfteil vorherrschenden Gebäudestellungen, Form, Dachform und Dachneigung sowie die Materialwahl für Dach und Fassade. Es ist eine gute Gesamtwirkung anzustreben. Vorgärten und Vorplätze sind nach Möglichkeit zu erhalten. Die Parkierung ist vorwiegend unterirdisch anzuordnen.

3Bestehende Bauten dürfen unter Wahrung der vorhandenen Gesamthöhen und traufseitige Fassadenhöhen, unabhängig der Vorschriften über Grenzund Gebäudeabstände, Geschosszahl und Ausnützungsziffer im Rahmen der bestehenden Gebäudekubatur umgebaut und ihre Nutzung darf unter Wahrung nachbarlicher Interessen verändert werden. 1 Altbauten

4Ersatzbauten sollten sich im Rahmen der vorhandenen Stellung und Gebäudeform bewegen. Sie müssen sich in das Ortsbild integrieren und dürfen die Gesamtwirkung nicht beeinträchtigen. Ersatzbauten

5Neubauten sind zulässig. Für Neubauten sind bei Einzelbauweise 2 Vollgeschosse zulässig. Bei Gebäuden an Hanglage darf ein Untergeschoss auf der Talseite auf der gesamten Fassadenlänge abgegraben werden.1 Neubauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.