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Art. 10 · Kernzone 1 (K1)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 13 · Original-PDF

1Die Kernzone K1 umfasst alte Dorfteile, die in ihrer charakteristischen Bauweise und Raumgestaltung erhalten sind. Bauvorhaben in der Kernzone K1 dürfen die Gesamtwirkung der entsprechenden Dorfteile nicht beeinträchtigen. Massgebend für die Beurteilung der Gesamtwirkung sind die Kriterien gemäss § 15e BauV, Der Gemeinderat kann zusätzliche Beurteilungskriterien definieren.1 Kernzone 1 (K1)

2Bestehende Bauten, Vorgärten und Vorplätze sind zu erhalten. Sie dürfen in Anlehnung an die vorhandenen Gesamthöhen und traufseitige Fassadenhöhen, unabhängig der Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände, Geschosszahl und Ausnützungsziffer im Rahmen der bestehenden Gebäudekubatur umgebaut und unter Wahrung nachbarlicher Interessen darf ihre Nutzung verändert werden.1 Altbauten

3Ersatzbauten müssen sich im Rahmen der vorhandenen Stellung und GeErsatzbauten bäudeform bewegen. Sie dürfen die ursprüngliche Gesamtwirkung nicht beeinträchtigen.

4Der Gemeinderat kann Neubauten ausnahmsweise bewilligen, wenn diese das Ortsbild ergänzen. Dabei ist eine gute Gesamtwirkung gemäss Absatz 1 zwingend. Neubauten

5Für Neubauten sind bei Einzelbauweise 2 Vollgeschosse zulässig. Bei Gebäuden an Hanglage darf ein Untergeschoss auf der Talseite auf der gesamten Fassadenlänge abgegraben werden.1

6Die Errichtung von Aussenantennen und Parabolspiegeln ist untersagt, soweit mit zumutbarem Aufwand vergleichbare Alternativlösungen möglich sind.

1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 12 BNO Gemeinde Möhlin

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.