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Art. 22 · Nutzweise

BZO Mettmenstetten · S. 9 · Original-PDF

1) Es sind mässig störende Betriebe und Anlagen sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. 2) Läden sind nur bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche zulässig. 3) In der Gewerbezone «Im Grindel» dürfen Räume mit lärmempfindlicher Nutzung in einem Bereich von 120.00 m ab Strassenachse der Autobahn A4 nur auf der von der Autobahn abgewandten Seite angeordnet werden.

3.4 Zentrumszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.