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Art. 10 · Mehrausnützung

BZO Baureglement Mels · S. 10 · Original-PDF

Für die Überbauung eines grösseren, zusammenhängenden und zweckmässig abgegrenzten Gebietes kann durch einen Überbauungsplan eine Mehrausnützung von höchstens 20 Prozent gewährt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.