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Art. 5 · Kommunales Entwicklungskonzept

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF

1Das Entwicklungskonzept zeigt die längerfristig angestrebte räumliche Entwicklung und Ordnung auf. Es enthält konzeptionelle Anordnungen zu einzelnen Gebieten und Sachbereichen wie Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Freiraumgestaltung. Kommunales Entwicklungskonzept WWW.PLANAR.CH

2 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen

2Das Entwicklungskonzept wird periodisch überprüft und an geänderte Verhältnisse und neue Erkenntnisse angepasst. Die Festsetzung des Konzepts liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.

3Das Entwicklungskonzept ist behördenverbindlich und für nachgeordnete Planungen wegleitend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.