Art. 40 · Für Neubauten gelten folgende Masse
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
: Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume
a)Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume: Bodenflächen min. 12 m2 (ausgenommen sind Küchen) Lichte Höhe Vollgeschoss: ≥ 2.40 m Lichte Höhe Dachgeschoss: ≥ 2.40 m auf min. 10 m2 Fläche WWW.PLANAR.CH
28 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen Fensterfläche: 1/10 der Bodenfläche mindestens jedoch 0.80 m2 (Fenster müssen direkt ins Freie führen); Ausnahmen sind bei Küchen, Bädern oder Aborten möglich (künstliche Belichtung oder Belüftung). Dachflächenfenster: Bei Dachflächenfenstern kann die Fensterfläche bis auf 1/15 der anrechenbaren Bodenfläche reduziert werden.
b)Nebenräume in Mehrfamilienhäusern: Staufläche pro Wohnung: min. 4.0 m2 (in der Wohnung) Keller für eine 1-Zimmer-Wohnung: min. 6.0 m2 Keller für jedes weitere Zimmer: zusätzlich min. 1.0 m2
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.