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Art. 36

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W3, W2D und W2L sowie der Wohn- und Arbeitszone WA3 zulässig. Arealüberbauungen

2Die benötigte zusammenhängende und städtebaulich zweckmässige Landfläche hat in zweigeschossigen Bauzonen mindestens 2'000 m2, in dreigeschossigen mindestens 2'500 m2 zu betragen.

3In den Bauzonen W3, WA3 und W2D kann die Gesamthöhe um ein Vollgeschoss erhöht werden, sofern in den zweigeschossigen Zonen ein um 2 m und in den dreigeschossigen Zonen ein um 1 m erhöhter Grenzabstand gegenüber Nachbarparzellen eingehalten wird. WWW.PLANAR.CH

27 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.