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Art. 1 · Geltungsbereich, übergeordnetes Recht

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 3 · Original-PDF

1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht. Geltungsbereich

2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.

3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

4Der Bauzonenplan im Massstab 1 : 2'500, der Kulturlandplan und der Plan Umsetzung Gefahrenkarte im Massstab 1 : 5'000 sind Bestandteil der Bau- und Nutzungsordnung. Reproduktionen und Verkleinerungen dienen zur Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich. Die rechtswirksamen Planwerke können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.