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Art. 69 · Anforderungen
BZO Meilen 1997 · S. 28 · Original-PDF
1Bauten, Anlagen, Umschwung sowie der Übergang zum öffentlichen Raum sind besonders gut zu gestalten. Der Gemeinderat konkretisiert die Anforderungen gebietsweise in Vollzugsrichtlinien.
2Die Dachfläche über dem obersten Geschoss darf nicht als Terrasse genutzt werden.
3Bauten sind in energieeffizienter Bauweise zu erstellen. Höchstens 30 % des zulässigen Energiebedarfs für die Wärme- und Warmwassererzeugung dürfen mit fossilen Energien gedeckt werden. C. Zentrumszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.