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Art. 35 · Geologische und geomorphologische Elemente

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 21 · Original-PDF

in ihrer ganzheitlichen Erscheinung zu erhalten. Sie sind im kantonalen Inventar Geologische und geoder Naturobjekte von regionaler Bedeutung (INR Teil 2) erfasst. Das Inventar ist morphologische Eleim kantonalen Geoportal einsehbar. mente

2Bauten und Anlagen sind unter Beachtung des Geotopschutzes zu planen, zu erstellen, zu gestalten und zu unterhalten und auf das Minimum zu beschränken. Landschaftsprägende Geländeveränderungen sind nicht zulässig. Aus wichtigen Gründen können Ausnahmen bewilligt werden.

3Bei Eingriffen in Geotope können Ersatzmassnahmen gefordert werden.

4Die landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bundesrechts ist zulässig. 21 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement 5. Sondernutzungspläne

1Als Bebauungsplan- und Gestaltungsplan-Pflichtgebiete gelten Gebiete, die im

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.