Art. 39
BZO Maur · S. 13 · Original-PDF
1Es sind Sattel- und Flachdächer zulässig. Andere Dachformen sind zulässig, wenn sie sich besonders gut in die Umgebung einordnen. Dachformen, Extensive Begrünung, Dachneigung
2Flachdächer von Neubauten sowie Flachdächer von neuen Garageneinfahrten mit einer Neigung kleiner als 10° sind ökologisch wertvoll zu begrünen, soweit sie nicht als Terrasse oder für die Sonnenenergie genutzt werden.
3In den Wohnzonen W1 und W2/35 beträgt die maximale Dachneigung für Sattel- und Pultdächer 35°. In den übrigen Wohnzonen ist für Sattel- und Pultdächer eine maximale Dachneigung von 45° einzuhalten.
4Dachaufbauten dürfen insgesamt nicht breiter als 1/2 der betreffenden Fassadenlänge sein.
5Dacheinschnitte und Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.