Art. 5 · Qualität
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 5 · Original-PDF
2Für die Eingliederung sind in Ergänzung zu den Zonenbestimmungen zu berücksichtigen:
–Prägende Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes und Eigenheiten des Quartiers, BZR Malters | 5
–Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen,
–Die zweckmässige Anordnung und Dimensionierung der Aussengeschoss- und Umgebungsflächen,
–Gestaltung benachbarter Bauten und Anlagen,
–Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern und Reklamen,
–Gestaltung der Aussenräume, insbesondere der Vorgärten und der Begrenzungen gegen den öffentlichen Raum,
–Umgebungsgestaltung, insbesondere bezüglich Erschliessungsanlagen, Terrainveränderungen, Stützmauern, Aufenthaltsqualität und Parkierung.
3Bei Neubauten oder neubauähnlichen Umbauten ist jeder Wohnung ein direkt zugänglicher, privater Aussenbereich mit einer minimal nutzbaren Tiefe von 2.0 m zuzuweisen. Dies kann ein Balkon, eine Terrasse, ein Garten oder ein Dachgarten mit einer Fläche von mindestens 10 % der zugehörigen Hauptnutzfläche (HNF) sein.
4Im Rahmen des Baugesuchs ist in geeigneter Weise darzulegen (Plan, Visualisierung, Beschreibung, etc.), wie der Aussenraum gestaltet werden soll. Den Themen Klimaschutz und Klimaadaption ist angemessen Rechnung zu tragen, insbesondere hinsichtlich Positionierung, Materialisierung, Begrünung/Bepflanzung, Belichtung/Besonnung von Bauten und Anlagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.