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Art. 71 · Abwässer von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen …

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 34

1 Abwässer von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Schutz der Gewässer sowie nach Massgabe des Generellen Entwässerungsplans zu behandeln und zu entsorgen. 2 Einzelheiten bestimmt das Gesetz über die Abwasseranlagen der Stadt Maienfeld.

6. Öffentlicher und privater Grund und Luftraum Nutzung des öffentlichen Grundes und Luftraumes

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.