← BZO Maienfeld · Inhaltsverzeichnis
Art. 71 · Abwässer von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen …
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 34
1 Abwässer von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Schutz der Gewässer sowie nach Massgabe des Generellen Entwässerungsplans zu behandeln und zu entsorgen. 2 Einzelheiten bestimmt das Gesetz über die Abwasseranlagen der Stadt Maienfeld.
6. Öffentlicher und privater Grund und Luftraum Nutzung des öffentlichen Grundes und Luftraumes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.