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Art. 60 · Terrainveränderungen, Böschungen und Mauern

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 31

1 Anlagen zur Nutzung von alternativen Energiequellen sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten gut ins Orts- und Landschaftsbild einzufügen; dabei sind die Anlageteile gut in die Dacheindeckung einzubauen resp. aufzubauen. Die Baubehörde zieht bei Bedarf externe Fachleute für die technische und gestalterische Beurteilung bei. 2 Bei Gebäuden und Anlagen mit überdurchschnittlicher und förderungswürdiger Energieeffizienz (Minergie zertifiziert, Minergie-P zertifiziert, Gebäudesanierung mit Bestätigung des kantonalen Förderbeitrages) werden bei der Berechnung der Anschlussgebühren Abzüge von maximal 20% gewährt. Der Stadtrat erlässt dazu ein Reglement. Terrainveränderungen, Böschungen und Mauern

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.