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Art. 58 · Neue Gebäude und deren technische Einrichtungen sind so zu planen und …
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 29
1 Neue Gebäude und deren technische Einrichtungen sind so zu planen und auszuführen, dass bei deren Betrieb ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht. Umweltfreundliche Energieträger sind zu bevorzugen. 2 Bei wesentlichen Umbauten sowie bei Erneuerungen bestehender Bauten oder technischer Einrichtungen sind verhältnismässige Massnahmen im Sinne des vorstehenden Absatzes zu treffen
29 3. Gestaltung Dächer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.