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Art. 9.2 · Grenzabstand
BZO Männedorf · S. 45 · Original-PDF
9.2 Grenzabstand Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, gelten die Grundabstände und Mehrhöhenzuschläge jener Zone. 10. ERHOLUNGSZONE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.