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Art. 6.3.3 · In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung darf bei Bauten mit dauernd …

BZO Männedorf · S. 37 · Original-PDF

6.3.3 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung darf bei Bauten mit dauernd gewerblich genutzten Räumen die Gebäudehöhe auf 11.4 m erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.