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Art. 6.3.1 · In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung gilt für dauernd gewerblich genutzte …
BZO Männedorf · S. 37 · Original-PDF
6.3.1 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung gilt für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile allseitig ein Grenzabstand von 3.5 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.