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Art. 6.1.2 · Bei Hauptgebäuden und Teilen davon mit einem Schrägdach von einer Neigung …
BZO Männedorf · S. 35 · Original-PDF
6.1.2 Bei Hauptgebäuden und Teilen davon mit einem Schrägdach von einer Neigung zwischen 22,5° und 60° darf die Baumassenziffer für Hauptgebäude um 0.1 erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.