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Art. 4.1 · Ausnützung
BZO Männedorf · S. 29 · Original-PDF
4.1 Ausnützung Die bestehenden Bauvolumen dürfen ohne Einschränkungen um-, aus- oder wiederaufgebaut werden. Dabei ist eine Volumenverbesserung um höchstens 50 % des ursprünglichen Volumens (Stand 1947) erlaubt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.