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Art. 3.9 · Freihaltebereiche
BZO Männedorf · S. 23 · Original-PDF
3.9 Freihaltebereiche In den in den Kernzonenplänen bezeichneten Freihaltebereiche sind neben Grün- und Freiflächen lediglich besondere Gebäude, Zufahrten und offene Pflichtabstellplätze bis zur erforderlichen Anzahl (Grenzbedarf) gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.