← BZO Männedorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 3.4.2 · Innerhalb den in den Kernzonenplänen mit Baubegrenzungslinien bezeichneten …

BZO Männedorf · S. 19 · Original-PDF

3.4.2 Innerhalb den in den Kernzonenplänen mit Baubegrenzungslinien bezeichneten Bereichen für eingeschossige Anbauten gilt eine grösste Höhe von 4.0 m für Flachdächer bzw. 5.0 m für Schrägdächer.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.