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Art. 3.1 · Zweck
BZO Männedorf · S. 13 · Original-PDF
3.1 Zweck Die Kernzonen bezwecken den Erhalt und die örtlich strukturgerechte Erneuerung der jeweiligen Dorfkerne unter Einschluss der charakteristischen Strassenräume und der Umgebungsgestaltung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.