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Art. 90 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 223 · Original-PDF

90 Baureglement (BR) Hauptstrasse ausserorts

Fahrbahn ohne Gehweg

Fahrbahn mit Gehweg

Feste Einfriedungen und Grünhecken

Fahrbahn ohne Gehweg Weiter sind zudem Art. 56 Abs. 3 bis

4SV zu beachten. Demnach dürfen an unübersichlichen Stellen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen. Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Fahrbahn mit Gehweg Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.