Art. 89 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 222 · Original-PDF
89 Baureglement (BR) Zwergobstbäume, Zierbäume und Spaliere
Ziersträucher bis zu einer Höhe von 2.0 m
Beeren-sträucher und Reben
A150 Pflanzabstände von Strassen Für die Messweise der Minimalabstände von Bäumen, Sträuchern und Einfriedungen gelten die Bestimmungen des kantonalen Strassenbaugesetzes.
Öffentliche Strasse ausserorts
Fahrbahn ohne Gehweg Art. 73 und 80 SG in Verbindung mit Art. 56 ff. SV (für unübersichtliche Stellen ist insbesondere Art. 56 Abs.
3SV zu beachten: maximale Höhe 60 cm). Im Rahmen von Vorhaben der Strassenraumgestaltung können abweichende Pflanzabstände festgelegt werden.
Fahrbahn mit Gehweg Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.