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Art. 78 · A135 Attikageschoss

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 211 · Original-PDF

78 Baureglement (BR) A134 Zuschlag zur Fassadenhöhe und Gesamthöhe im Überflutungsgebiet Der Zuschlag zur Fh tr und zur GH nach Art. 212 Abs.

1Fussnote 2 wird wie folgt bestimmt:

a)Massgebend ist die höchste vom Gebäudekörper Zuschlag = 25 cm + (Höhe der Kote Hochwasser in m.ü.M. - Höhe des massgebnden Terrain in m.ü.M.) des Hochbaus berührte Kote Hochwasser

b)der Zuschlag nach Art. 212 Abs. 1 Fussnote 2 beMit der Beschränkung auf den Gebäudekörper des Hochbaus wird bestimmt, dass die unterirdischen Gebäudeteile oder Unterniveaubauten (z.B. Einstellhallen) nicht zur Bestimmung des Zuschlags mitberücksichtigt werden. trägt 25 cm (Überschwappreserve) plus die Höhendifferenz zwischen der massgebenden Kote Hochwasser nach Buchstabe a und dem massgebenden Terrain. Fassadenlinie Gebäude massgebende Kote Hochwasser 450.50 m.ü.M. 450.00 m.ü.M. 450.75 m.ü.M 450.25 m.ü.M. Kote Hochwasser (gemäss Zonenplan) Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.